Gemäß § 4 der Satzung kann jede natürlich und jede juristische Person einen Antrag auf Mitgliedschaft im Groß Glienicker Kreis stellen, ohne Unterschied von Rasse, Religion, Herkunft und Staatsangehörigkeit. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Auf Verlangen hat der Vorstand die Ablehnung eines Antrags gegenüber den Mitgliedern schriftlich zu begründen.

MITGLIEDSANTRAG